Bewertungssystem und Verfahren

Bewertungssystem

Kriterienerfüllung und Bepunktung 

Das Bewertungssystem beinhaltet spezielle Regelungen für die Ebene der Einzelfragen, die Ebene der Unterattribute und die Ebene der Hauptattribute. 

Für die Bewertung der 121 Fragen gilt folgendes Vorgehen: 

  • Die zu erfüllenden Kriterien pro Bewertungsfrage sind in dem vorliegenden Anforderungs- und Bewertungsleitfaden definiert.  
  • Wenn im vorliegenden Anforderungs- und Bewertungsleitfaden keine anderslautenden Angaben formuliert wurden, müssen alle Kriterien erfüllt werden, damit die jeweilige Frage mit „JA“ bewertet werden kann. 
  • In einigen Fällen dürfen Kriterien anteilig erfüllt werden. Die aktuell geforderten Erfüllungsquoten (%) sind jeweils angegeben. Werden diese von den Verbänden erfüllt, kann das jeweilige Kriterium positiv bewertet werden. Im darauffolgenden Olympiazyklus können die Quoten ggf. angehoben werden. 

Bewertungssystematik für die Erfolgsattribute (Hauptattribute 1 und 3) 

Die Bewertung der Erfolgsattribute wurde weiterentwickelt. Der Schwerpunkt der Erfolgsattribute liegt auf dem disziplinspezifischen Abstand zur Weltspitze. Dieser errechnet sich aus dem Mittelwert der Gesamtpunktzahl der besten drei Nationen pro Disziplin. Der Abstand zur Weltspitze berechnet sich nun als prozentuales Verhältnis des eigenen Ergebnisses im Vergleich zum beschriebenen Mittelwert. Liegt das eigene Ergebnis über dem Mittelwert, so beträgt der maximal zu erreichende Prozentwert 100. 

Grundlage der Bewertung sind die Plätze 1-8 eines jeden Wettbewerbs. Jede hier vertretene Nation wird entsprechend der folgenden Systematik bepunktet:

1. Platz = 60 Punkte
2. Platz = 40 Punkte
3. Platz = 20 Punkte
4. Platz = 10 Punkte
5. Platz =   8 Punkte
6. Platz =   6 Punkte
7. Platz =   4 Punkte
8. Platz =   2 Punkte 

Sollte eine Nation mehrfach vertreten sein, werden die erreichten Punkte addiert.  

Ist ein Wettbewerb mehreren Disziplinen zugeordnet, werden die erreichten Punkte durch die Anzahl der Disziplinen geteilt (disziplinübergreifende Mixed-Wettbewerbe). 

Bewertungssystematik Kaderpotenzial (Hauptattribut 4)

Im Rahmen der 2023/24 stattfindenden Potenzialanalyse für die olympischen Sommersportverbände werden die Kaderpotenziale für die Olympischen Spiele 2028 primär mithilfe einer Sportdatenbank ermittelt.

Weiterführende Informationen zur Elo-basierten Bewertungssystematik der Säule KADERPOTENZIAL.

Bewertungssystematik für die Strukturattribute (Hauptattribute 5 -11) 

In den Strukturattributen wird die zu erreichende Gesamtpunktzahl auf 100 % gesetzt, was einer Bewertung aller Fragen mit „JA“ entspricht (113 Fragen = 113 Punkte ≈ 100 %). 

Die Anzahl der mit „JA“ bewerteten Fragen in den Strukturattributen wird als Prozentwert relativ zur Maximalpunktzahl ausgedrückt (z. B. wenn 100 von 113 Fragen positiv bewertet werden, entspricht das einem prozentualen Ergebnis von 88,50 %). Durch diese Vorgehensweise hat jede einzelne Frage innerhalb der Strukturattribute gleiches Gewicht. 

Erstellung der Rangfolge 

Im Anschluss an die Bewertung werden die Ergebnisse der Berechnungen durch das PotAS-Datenmanagementsystem in eine Rangfolge gebracht.

Verfahren

Für die Beantwortung der Fragen und weiterer Funktionen (z. B. Kommentierungen, Bereitstellung nachprüfbarer Unterlagen) steht das PotAS-Datenmanagementsystem zur Verfügung. Eingerichtete Nutzerinnen und Nutzer innerhalb des Verbandes können in strukturierter, formularbasierter Form die Fragen zu den Attributen beantworten, kommentieren und notwendige Begleitunterlagen in das geschützte Online-Eingabesystem hochladen.

Damit stehen der PotAS-Kommission alle für eine Bewertung notwendigen Informationen zu den Sportarten bzw. Disziplinen unmittelbar zur Verfügung.

Alle Bewertungen münden in eine Rangfolge, die an die Auftraggeber, BMI und DOSB, zur weiteren Berücksichtigung in den Strukturgesprächen sowie bei der Förderentscheidung durch die Förderkommission übergeben werden.

Sämtliche Hinweise und Informationen zur potenzialorientierten Fördersystematik sowie zukünftige Bewertungsergebnisse werden auf der PotAS-Webseite öffentlich dokumentiert.

Attributesystem

Die Daten werden durch die Geschäftsstelle der PotAS-Kommission erhoben und nach den Olympischen Spielen 2024 in das PotAS-Datenmanagementsystem eingegeben. Die Spitzenverbände müssen dieses Hauptattribut nicht bearbeiten.

  • Prozentualer Anteil der erreichten Punktzahl für die Platzierungen 1 bis 8 bei den Olympischen Spielen 2024 im Verhältnis zu der erreichten Punktzahl der besten drei Nationen in der jeweiligen Disziplin/Disziplingruppe

Die Daten werden durch den DOSB erhoben, an die Geschäftsstelle der PotAS-Kommission übermittelt und in das PotAS-Datenmanagementsystem eingegeben. Die Spitzenverbände müssen dieses Hauptattribut nicht bearbeiten.

  • Individualsportarten: Prozentualer Anteil der erreichten Quotenplätze in Relation zu den maximal erreichten Quotenplätzen der besten Nation der Disziplin bei den OSS  
  • Mannschaftssportarten: Qualifikation der Nationalmannschaft für die Olympischen Spiele 

Die Daten werden durch die Geschäftsstelle der PotAS-Kommission erhoben und in das PotAS-Datenmanagementsystem eingegeben. Die Spitzenverbände müssen dieses Hauptattribut nicht bearbeiten.

  • Prozentualer Anteil der erreichten Punktzahl für die Platzierungen 1 bis 8 bei vorolympischen Wettkämpfen im Verhältnis zur erreichten Punktzahl der besten drei Nationen in der jeweiligen Disziplin/Disziplingruppe

Die Dateneingabe erfolgt durch die PotAS-Geschäftsstelle. Im Vorfeld der Olympischen Spiele 2024 stellt der DOSB eine Liste mit AthletInnen zur Verfügung, die nach Absprache zwischen dem DOSB und den Spitzenverbänden als potenziell erfolgreich bei den Olympischen Spielen 2028 eingestuft werden. Die Spitzenverbände müssen dieses Hauptattribut nicht bearbeiten.

  • Die Einschätzung des Kaderpotenzials erfolgt anhand von Leistungsentwicklungen, die mit dem Tool „Gracenote“ nachvollzogen werden. 

Zukünftige sportliche Erfolge beruhen auf einem zielorientierten Nachwuchsmanagement. Dieses Nachwuchsmanagement muss einerseits einen orientierenden Gestaltungsrahmen definieren und andererseits variable, zumeist sportartspezifische Gestaltungsmöglichkeiten kennzeichnen. Die Entwicklung, Umsetzung und Evaluation einer fundierten und langfristig angelegten Strategie für das Nachwuchsmanagement bedingt aus einer wissenschaftlichen und einer Verbandsperspektive, dass Konzeptionen, Maßnahmen und Kriterien für sportliche Talente vorab entwickelt, mit und durch qualifizierte TrainerInnen ausgewählt und gefördert sowie mit den Beteiligten im Nachwuchsbereich regelmäßig abgestimmt, bewertet und weiterentwickelt werden. 

Sportliche Spitzenleistungen in allen Altersklassen beruhen auf einem Trainings- und Wettkampfmanagement, das auf der Grundlage einer Rahmentrainingskonzeption und spezifischen Diagnostik eine zielgerichtete individuelle Leistungsentwicklung ermöglicht, von qualifizierten TrainerInnen verantwortet und systematisch begleitet, erfasst und ausgewertet wird. Die Evaluation des Trainings- und Wettkampfmanagements orientiert sich an der regelmäßigen Analyse der internationalen Entwicklungstendenzen.

Die Qualität der Verbandsführung Leistungssport ist abhängig von der Führungsstruktur des Verbandes, der Qualität des agierenden Personals – im Hauptamt wie im Ehrenamt – sowie der Verbandskultur.

Das DOSB-Konzept zur „Professionalisierung des Leistungssportpersonals der Olympischen Spitzenverbände“ markiert die hierfür erforderlichen Eckpunkte.

Personalauswahl, Personalentwicklung und Personalqualifizierung sind wesentliche Elemente anforderungsgerechter Stellenbesetzung. Die Vergütungskonzeption für haupt- und nebenamtlich zu besetzende Stellen beeinflusst die Attraktivität der jeweiligen Stelle sowie die Zufriedenheit der MitarbeiterInnen.

Good Governance-Regeln einschließlich einer sportartspezifischen Risikoanalyse sollen Integrität und Transparenz der Verbandsführung sicherstellen sowie Fehlentwicklungen entgegenwirken.

Die SportdirektorInnen und die BundesstützpunktleiterInnen sind in herausgehobener Verantwortung der leistungssportlichen Verbandsführung sowie der Umsetzung der leistungssportlichen Richtlinienkompetenz überall dort, wo BundeskaderathletInnen und perspektivreiche Nachwuchskader trainieren.  Verbandsordnungen und regionale Zielvereinbarungen regeln die hierzu erforderlichen verbindlichen Details.

Die Stellung der AthletenvertreterInnen innerhalb der Verbandsführungsstruktur eröffnet denjenigen aktive Mitwirkungsmöglichkeit, um die es im Sport geht: den aktiven SportlerInnen.

Der Leistungssport ist angewiesen auf Sportstätten, die den Anforderungen leistungssportlichen Trainings und Wettkampfes genügen. Die hierfür erforderlichen Anforderungsprofile bedürfen fachlich qualifizierter Erarbeitung und Weiterentwicklung.

Eine Mitwirkung in internationalen Führungsgremien ist für die Weiterentwicklung der Sportarten, Wettkampfstrukturen und deren Regelwerke und für die Wahrung verbandsspezifischer Interessen von besonderer Bedeutung.

TrainerInnen stellen eine wesentliche Bedingung der Möglichkeit spitzensportlicher Erfolge dar, weil sie zentral dafür verantwortlich sind, die Leistungsentwicklung ihrer AthletInnen zu steuern. Die Spitzenverbände sind dementsprechend gefordert, Strukturen zu etablieren, die eine optimale Qualifizierung ihres TrainerInnenpersonals ermöglichen. Dazu gehört erstens die konzeptionelle Festlegung und die Umsetzung von Maßnahmen der TrainerInnenqualifizierung, der TrainerInnenrekrutierung und des TrainerInneneinsatzes. Im Rahmen der TrainerInnenqualifizierung sollte insbesondere berücksichtigt werden, dass erfolgreiches TrainerInnenhandeln fachliche, soziale, methodische und strategische Kompetenzen erfordert, die in den Aus- und Fortbildungsangeboten entsprechend zu berücksichtigen sind. Zweitens ist strukturell sicherzustellen, dass die Aufgabe der TrainerInnenqualifizierung im Verband an angemessen qualifizierte und hauptamtlich beschäftigte MitarbeiterInnen gebunden ist. Und drittens ist darüber hinaus ein Kompetenzteam einzurichten, das sich mit der fortlaufenden Weiterentwicklung der TrainerInnenqualifizierung beschäftigt, die Abstimmung zwischen Spitzenverband und Landesverbänden ermöglicht und die Kooperation zwischen Bundes- und LandestrainerInnen fördert.

BundeskaderathletInnen können nur dann sportliche Bestleistungen abrufen, wenn sie körperlich und psychisch gesund sind. Eine optimale physiotherapeutische, psychologische und medizinische Betreuung ist neben dem eigenverantwortlichen Handeln der AthletInnen hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Dafür muss gewährleistet sein, dass diese Leistungen innerhalb des Spitzenverbandes über adäquate Verfahrenswege koordiniert und abgestimmt sind. Dazu bedarf es einer konzeptionellen Festlegung und die Umsetzung von Maßnahmen durch qualifizierte MitarbeiterInnen. Die Kommunikation mit den AthletInnen muss fortlaufend angepasst werden.

Zur professionellen Betreuung von BundeskaderathletInnen gehört neben einer jährlichen sportmedizinischen Grunduntersuchung und einer sportpsychologischen Basisbetreuung auch die Ernährungsberatung. Darüber hinaus werden die BundeskaderathletInnen durch die tägliche Auseinandersetzung mit Anti-Doping-Richtlinien zeitlich beansprucht. Um die AthletInnen hier zu entlasten, muss der Spitzenverband aktiv über Regularien aufklären, den AthletInnen beratend zur Seite stehen und bei der Bedienung der ADAMS-Plattform unterstützen.   

Zudem muss gewährleistet sein, dass die BundeskaderathletInnen ihren Sport in einem sicheren, physisch und psychisch gewaltfreien Umfeld ausüben können.  

Ein optimales, verlässliches und klar geregeltes Trainings- und Wettkampfumfeld erleichtert den BundeskaderathletInnen die volle Konzentration auf die Erbringung ihrer sportlichen Leistung. Dies gelingt umso besser, je weniger sie sich mit administrativen Sachverhalten auseinandersetzen müssen. Dazu bedarf es einer konzeptionellen Festlegung und der Umsetzung von Maßnahmen.  

Bei der von PotAS initiierten AthletInnenumfrage stellte sich heraus, dass die BundeskaderathletInnen neben einer guten medizinischen und physiotherapeutischen Betreuung vor allem finanzielle Sorgen sowie die Vereinbarung von Sport und Ausbildung (Duale Karriere), die konkrete Organisation und Betreuung bei Wettkampfreisen inklusive transparenter Kader- und Nominierungskriterien sowie eine optimale Trainingsinfrastruktur beschäftigen. Das umfasst neben der Notwendigkeit einer klar benannten und qualifizierten Ansprechperson im Verband, dem/der AthletInnenkoordinatorIn, der/die zu den verschiedenen Themengebieten beratend zur Seite stehen kann, auch eine aktive Verbandsvermarktung. Je besser sich der Verband vermarktet, desto mehr partizipieren die BundeskaderathletInnen finanziell, beziehungsweise können sie durch vermehrte öffentliche Wahrnehmung individuelle Sponsoren gewinnen. Die transparente Übersicht von Rechten und Pflichten von Verband und BundeskaderathletInnen sowie offen kommunizierter Nominierungskriterien tragen zu mehr Planungssicherheit für die AthletInnen im Rahmen ihrer Saison- und Karriereplanung bei. Darüber hinaus unterstützt ein gutes Wettkampfreisemanagement die BundeskaderathletInnen, sich auf die Kernaufgaben bei der Wettkampfvorbereitung zu fokussieren.   

Alle diese Verfahrenswege und die Kommunikation mit den BundeskaderathletInnen sind fortlaufend durch den Spitzenverband anzupassen.   

Spitzensportliche Erfolge beruhen nicht zuletzt auf einem erfolgreichen Wissenschaftsmanagement, das die Produktion, den Transfer und die Nutzung spitzensportbezogener wissenschaftlicher Erkenntnisse strukturell ermöglicht und fördert. Dazu gehört erstens die konzeptionelle Festlegung und die Umsetzung von wissenschaftlichen Unterstützungsleistungen und von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie die fortlaufende Sicherung des Erkenntnistransfers. Zweitens ist strukturell sicherzustellen, dass die Aufgabe des Wissenschaftsmanagements im Verband an angemessen qualifizierte und hauptamtlich beschäftigte MitarbeiterInnen gebunden ist. Und drittens ist darüber hinaus ein Kompetenzteam einzurichten, das sich fortlaufenden mit neuen Wissensbedarfen und Transfermaßnahmen beschäftigt und dabei auch die Zusammenarbeit mit dem Bereich „TrainerInnenqualifizierung“ fördert.