Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Geschäftsstelle der PotAS-Kommission wird ihre Website www.potas.de so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich machen.

Im Rahmen eines internen Tests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Die Geschäftsstelle der PotAS-Kommission arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Website weiter zu verbessern.

Diese Erklärung wurde am 15. März 2021 erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die z.B. nicht barrierefrei sind:

•    PDF-Dokumente: PDF-Dokumente werden schnellstmöglich durch eine barrierefreie Version ersetzt.
•    Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
•    Bilder: Nicht alle Bilder enthalten die korrekten Alternativtexte. Sofern wir innerhalb der Bearbeitung von Texten und Bildern dies zur Kenntnis nehmen, werden wir die Alternativtexte nachträglich anpassen.

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.potas.de aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Sie können uns per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Bundesinstitut für Sportwissenschaft
- Geschäftsstelle der PotAS-Kommission-
Öffentlichkeitsarbeit
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Telefon: 0228 / 99640 - 9005
E-Mail: presse@potas.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901